Eignungsverfahren (EV) für Masterstudiengänge
Den Zugang zu den Masterstudiengängen an der TUM School of Life Sciences regelt das Eignungsverfahren (kurz EV). Die spezifischen Regelungen der einzelnen Eignungsverfahren und ob du einen Eignungstest absolvieren musst, findest du in der Anlage der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des Studiengangs.
Zweck des Eignungsverfahrens ist es zu prüfen, ob du aus deinem Erststudium die fachlichen Kompetenzen für das entsprechende Masterstudium mitbringst. Dabei sollen deine besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten dem angestrebten Berufsfeld entsprechen.
Für die meisten Masterstudiengänge an der TUM School of Life Sciences gibt es einen sogenannten „weichen Übergang“ vom Bachelor- in das Masterstudium, d.h. zum Bewerbungszeitpunkt müssen:
- bei einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang Modulprüfungen im Umfang von mindestens 120 Credits,
- bei einem siebensemestrigen Bachelorstudiengang im Umfang von mindestens 150 Credits und
- bei einem achtsemestrigen Bachelorstudiengang im Umfang von mindestens 180 Credits nachgewiesen werden.
Die geforderte Mindestzahl an Credits kann je nach Studiengang variieren (siehe Anlage der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des Studiengangs). Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist dann innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen.
Ausnahme: für den Masterstudiengang Sustainable Resource Management benötigst du ein bereits erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium (Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde oder falls noch nicht vorhanden, zumindest ein vollständiges Transcript zusammen mit einer Studienabschlussbescheinigung).
Deine Bewerbung wird bearbeitet, sobald du alle notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht online eingereicht hast. Anträge, die nicht fristgerecht und nicht vollständig eigereicht werden, sind vom Eignungsverfahren ausgeschlossen.
Das Eignungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
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Erste Stufe: Im Rahmen der ersten Stufe wird entweder anhand der eingegangenen Bewerbungsunterlagen, in Form einer aus dem Transcript of Records abgeleiteten studiengangspezifischen Curricular-Analyse (fachlichen Qualifikation) und der Note aus dem Vorstudium, oder anhand einer schriftlichen Leistungserhebung (Online-Eignungstest) bzw. anhand des Testergebnisses des elektronischen Tests (TUM Test) und der Note aus dem Vorstudium bewertet, ob du die fachliche Eignung zum entsprechenden Masterstudium besitzt. Welches Bewertungsverfahren für deinen Masterstudiengang zutrifft, findest du in der Anlage der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des Studiengangs. Die Bewertung erfolgt mittels eines Punktesystems.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine bestimmte Punktzahl erreichen, erhalten bereits in der ersten Stufe eine direkte Zulassung. Bei Unterschreitung einer bestimmten Punktzahl erfolgt direkt eine Ablehnung in der ersten Stufe.
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Zweite Stufe: Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer erreichten Punktzahl in der ersten Stufe weder zugelassen noch abgelehnt werden, erhalten per E-Mail eine Einladung zu einem Video-Auswahlgespräch. Weitere Informationen zum Auswahlgespräch findest du in der Anlage der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des Studiengangs).
Eine Benachrichtigung über die Ablehnung oder Zulassung zum Studium erhältst du bequem über deinen TUMonline Account.
Nachdem du eine Zulassung erhalten hast, ist der nächste Schritt die Immatrikulation. Dafür musst du deine Bewerbungsunterlagen, zum Teil in beglaubigter Kopie, postalisch oder persönlich einreichen. Welche Unterlagen benötigt werden, siehst du in deinem TUMonline Account, sobald du eine Zulassung erhalten und deinen Studienplatz angenommen hast.