Häufig gestellte Fragen zum Studium (FAQs)
Vor dem Studium, während des Studiums und sogar nach Abgabe deiner Abschlussarbeit tauchen sicher immer wieder Fragen auf. Bevor du dich mit einer Anfrage an die Fachstudienberatung wendest, prüfe bitte zunächst, ob du hier die passende Information findest. Viele Fragen können bereits durch die FAQs beantwortet werden. Ganz zu Beginn deines Studiums hilft dir das Glossar, die wichtigsten Begriffe rund ums Studium zu verstehen. Wir empfehlen auch, dich zu Studienbeginn einmal mit den rechtlichen Grundlagen eines Studiums an der TUM auseinander zu setzen. Viel Spaß beim Durchklicken!
Grundlagen
Bewerbung und Zulassung
- Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation
- Curriculare Analyse
- Eignungsfeststellungsverfahren
- Eignungsverfahren
- Internationale Bewerberinnen und Bewerber
- Krankenversicherung, Krankenkasse
- Numerus clausus (NC)
- Sprachnachweis, Sprachzertifikat
- Studienorientierungsverfahren (SOV)
- Teilzeit-Studiengänge
- Verzicht auf einen Studienplatz, Rücktritt von der Immatrikulation
- Visum, Einreisebestimmungen
Beratung
- Beratung, Studienberatung, Probleme, Krisen
- Lernkompetenzförderung, Selbstkompetenz
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
- Stipendien
- Studienfinanzierung, BAföG
Organisatorisches
Studium
- Abschlussarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit
- Allgemeinbildendes Fach, Überfachliche Kompetenzen
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Endgültiges Nichtbestehen (EN)
- Exmatrikulation
- Fristaussetzung, Fristverlängerung (FVL)
- Grundlagenorientierungsprüfungen (GOP)
- Krank im Studium
- Lehrveranstaltungen
- Leistungsnachweis, Transcript of Records (ToR)
- Nachteilsausgleich
- Praktikum
- Praxissemester
- Prüfungen
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsrücktritt
- Semesterrankings
- Studienabschluss, Abschlussdokumente, Studienabschlussbescheinigung
- Studienfortschrittskontrolle (SFK)
- Stundenplan, Vorlesungsplan
- Workload
- Freifach, Zusatzleistungen
Studentisches Leben
Grundlagen
An der Universität gibt es ein ganz neues Vokabular und viele Abkürzungen, mit denen du dich vertraut machen solltest. Die wichtigsten Begriffe zum Studienstart findest du in diesem Glossar erklärt.
Für ein Studium an der TUM gelten klare Regeln. Wir empfehlen dir sehr, dich bereits zu Beginn deines Studiums mit diesen rechtlichen Grundlagen auseinander zu setzen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erklärt.
Die Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) für deinen Studiengang findest du auf der Webseite deines Studiengangs in der Rubrik Prüfungsangelegenheiten. Die Fachprüfungs- und Studienordnungen aller Studiengänge fußen auf der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung der TUM. Die Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation regelt weite Teile deines studentischen Lebens, die nicht direkt mit dem Studiengang zu tun haben.
Darüber hinaus gibt es weitere Satzungen sowie allgemeine rechtliche Grundlagen rund ums Studium, die du gelesen haben solltest.
Bewerbung & Zulassung
Wenn du noch nach dem für dich passenden Studiengang an der TUM School of Life Sciences suchst, dann informiere dich am besten über folgende Webseiten:
Es gibt an der TUM School of Life Sciences Studiengänge mit verschiedenen Zulassungsarten
- Ohne Zulassungsbeschränkung („zulassungsfrei“); Zulassung erfolgt, wenn alle geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden und in Ordnung sind. Zulassungsfreie Studiengänge sind in der Regel mit einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung
- Eignungsfeststellungsverfahren (EfV, Bachelor-Studiengänge ) bzw. Eignungsverfahren (EV, Master-Studiengänge)
- Studienorientierungsverfahren
Für die Studiengänge der TUM School of Life Sciences gibt es jeweils unterschiedliche Zulassungsarten.
Bewerbung und Bewerbungsfristen
Allgemeine Informationen erhältst du unter Bewerbung und zu Bewerbungsfristen:
So werden die häufigsten Fragen rund um Bewerbung und das Studium an der TUM beantwortet.
Wichtige Begriffe kurz erklärt:
Bewerbung: Für jeden Studiengang muss eine Bewerbung über das TUMonline Bewerberportal eingereicht werden. Details zu den erforderlichen Unterlagen und zum Bewerbungsverfahren findest du auf der jeweiligen Studiengangswebseite unter dem Punkt „Wie bewirbst du dich um einen Studienplatz?“.
Zulassung: Wenn du die Zulassung für einen Studienplatz erhalten hast, dann musst du den Studienplatz in deinem TUMonline Account auch noch annehmen. Erst dann kann die Immatrikulation erfolgen.
Immatrikulation: Nachdem du eine Zulassung erhalten und den Studienplatz angenommen hast, ist der nächste Schritt die Immatrikulation (Einschreibung). Dafür musst du Unterlagen in einer bestimmten Form, zum Beispiel als beglaubigte Kopie, mit der Post oder persönlich einreichen. Außerdem musst du den Semesterbeitrag fristgerecht überweisen. Welche Unterlagen wir benötigen, siehst du in deinem TUMonline Account, sobald du eine Zulassung erhalten und deinen Studienplatz angenommen hast. Hier findest du weitere Informationen zur Immatrikulation.
Du kannst dich nur zu Lehrveranstaltungen einschreiben, auf Online-Lehrmaterialien zugreifen und an Prüfungen teilnehmen, wenn du immatrikuliert bist. Auch die anderen Angebote für Studierende wie Nutzung der Bibliothek, Semesterticket, Mensa etc. kannst du erst nach der Immatrikulation nutzen. Nach der erfolgreichen Einschreibung kannst du die Student Card in der „my TUM-Card“-Applikation in TUMonline beantragen.
Bei allgemeinen Fragen zur Bewerbung an der TUM oder zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen kannst du dich an den Servicedesk der Zentralen Studienberatung unter studium(at)tum.de wenden (weitere Infos unter https://www.tum.de/studium/bewerbung ).
Für die Bewerbung einiger unserer Masterstudiengänge mit Eignungsverfahren benötigst du eine studiengangspezifische Curricular-Analyse. Ob für den von dir angestrebten Studiengang eine Curricular-Analyse erforderlich ist, findest du in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des Studiengangs. Bei der Curricular-Analyse handelt es sich um eine aus dem Transcript of Records abgeleitete Abfrage deiner Leistungen bzw. Kernkompetenzen, die du in deinem Vorstudium erworben hast. Anhand dieser Curricular-Analyse beurteilt die Kommission deine fachliche Eignung für den Masterstudiengang. Die Bewertung basiert dabei auf den Kernkompetenzen des entsprechenden Bachelorstudiengangs der TUM School of Life Sciences.
Bevor du die Curricular- Analyse starten kannst, muss man sich online in TUMonline bewerben, da du die Antragsnummer benötigst. Den Link zur Curricular-Analyse erhältst du in deinem Bewerbungsportal. Nach der Registrierung für die studiengangspezifische Curricular-Analyse erhältst du automatisch per E-Mail einen Code, mit dem du die Curricular-Analyse starten kannst.
Hier findest du Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren (EfV) für Bachelorstudiengänge
Hier stehen die Informationen zum Eignungsverfahren (EV) für Masterstudiengänge.
Alle Studierenden sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Ohne den Nachweis einer anerkannten Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden. Hier kannst du alle Informationen zur Krankenversicherungspflicht einsehen.
Hier erfährst du, was internationale Bewerberinnen und Bewerber beachten müssen:
Wenn du dich für einen Bachelorstudiengang bewirbst und eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Matura) hast oder dich für einen Masterstudiengang bewirbst und du deine Masterzugangsberechtigung (z.B. Bachelorabschluss) nicht in einem Land der EU/EWG oder der Schweiz erworben hast, musst du deine Bewerbungsdokumente vorab von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studierende (uni-assist e.V.) vorprüfen lassen. Du erhältst dann von uni-assist eine so genannte Vorprüfungsdokumentation, die verpflichtender Bestandteil deiner Bewerbungsunterlagen ist.
Hier bekommst du mehr Informationen zur Beantragung der Vorprüfungsdokumentation und zur Arbeit von uni-assist e.V..
Eine Vorprüfungsdokumentation benötigst du nicht, wenn du dich für ein Double Degree Programm bewirbst.
An der Technischen Universität München (TUM) werden ab Wintersemester 2024/25 Gebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten erhoben, die sich neu in einen Studiengang einschreiben. Auf dieser Webseite erfährst du, für wen diese Gebühren gelten und in welcher Größenordnung sie erhoben werden.
Studiengänge mit Numerus Clausus (NC) haben eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen, die hauptsächlich aufgrund der Abiturnote sowie Wartezeit vergeben werden. Derzeit gibt es an der TUM School of Life Sciences keine Studiengänge mit NC.
Je nach Studiengang kann es erforderlich sein, dass du bei der Bewerbung einen Sprachnachweis für Englisch oder Deutsch vorlegen musst. An der TUM werden nur bestimmte Sprachzertifikate akzeptiert.
In einigen Studiengängen regelt die jeweilige Fachprüfungs- und Studienordnung alternative Nachweise englischer Sprachkenntnisse, z.B. die Ausbildungssprache im Bachelorstudiengang oder der Nachweis über eine bestimmte Anzahl an Credits in englischsprachigen Modulen. Bitte prüfe, was für deinen Studiengang zutrifft.
Hier erhältst du Informationen zum Studienorientierungsverfahren (SOV) für Bachelorstudiengänge.
Einige Masterstudiengänge bieten die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren.
Informationen über die jeweiligen Auswirkungen eines Teilzeit-Studiums auf Studiendauer, Studienfortschrittskontrolle und weitere Fristen findest du in der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung auf der Studiengangswebseite unter dem Punkt „Prüfungsangelegenheiten“.
Du hast einen Studienplatz an der TUM erhalten, und möchtest diesen nun doch nicht antreten? Unter Rücktritt vom Studium erfährst du, was du beachten musst.
Hier findest du Informationen dazu, in welchen Fällen die Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich ist
Für internationale Studierende gibt es vor der Einreise nach Deutschland einiges zu beachten.
Bitte informiere dich auf den Seiten den Auswärtigen Amtes, ob für dich eine Visumpflicht besteht. Sollte das der Fall sein, dann wende dich frühzeitig an die Deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat in deinem Land.
Eine ToDo-Liste für die Vorbereitung deines Aufenthalts in Deutschland hilft dir zu klären, worum du dich unmittelbar nach deiner Zulassung kümmern solltest.
Beratung
Unsere Fachstudienberatung unterstützt Studieninteressierte und Studierende gerne bei allen Fragen, die vor und während des Studiums auftreten. Unsere Studienberaterinnen und -berater helfen dir mit Informationen zum Studienangebot, zum Quereinstieg und unterstützen dich bei der Klärung von studienbezogenen Fragen und Problemen.
Wenn du deine Studienberatung per E-Mail kontaktierst, dann nenne bitte immer deinen vollen Namen und idealerweise auch deine Matrikelnummer. Verwende bitte einen sinnvollen Betreff und versende die E-Mail von deiner tum.de E-Mail-Adresse.
Weitere Beratungsangebote an der TUM:
Auch die Allgemeine Studienberatung der TUM kann dir in vielen Fällen weiterhelfen, insbesondere auch wenn es um administrative Fragen zur Rückmeldung oder zum Semesterbeitrag geht.
Darüber hinaus gibt es an der TUM ein umfangreiches Angebot an Anlauf- und Beratungsstellen zu studienrelevanten Themen:
- Allgemeine Informationen
- Studienorientierung
- Hilfe im Studium
- Physische und psychische Gesundheit
- Angebote für psychologische Beratung
- Chancengleichheit und Diversity
- Kind und Familie
- Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung
- Wohnen, Arbeit und Finanzen
Externe Angebote:
Das Studierendenwerk München bietet mit seinem Beratungsnetzwerk eine Anlaufstelle zu vielen Bereichen wie Allgemeine und Soziale Beratung, Studierendencoaching, Psychotherapeutische und Psychosoziale Beratung, Stipendienberatung, Studienkreditberatung, Allgemeine BAfög-Beratung, Beratung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten, Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind, Beratungsstelle bei sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt, sowie Rechtsberatung.
Das Krisen-Interventions-Team München leistet Betreuung, Beratung, Begleitung nach schweren seelischen Belastungen oder akutem psychischen Schock, ausgelöst durch unvorhergesehene Ereignisse.
Ein Studium stellt hohe Ansprüche hinsichtlich deiner Lernkompetenz. Wenn du deine Eigenmotivation, dein Selbst- und Zeitmanagement oder dein wissenschaftliches Arbeiten verbessern möchtest, dann nutze die Angebote von TUM ProLehre oder unsere Coaching Angebote.
Studium und Familienpflichten zu vereinbaren ist eine besondere Herausforderung. Die TUM möchte ihre Studierenden dabei unterstützen, ein erfolgreiches Studium zu absolvieren und gleichzeitig für die Familie da sein zu können. Ansprechpartner und wichtige Informationen:
- Ansprechpartnerin für schwangere Studierende an der TUM School of Life Sciences:
- TUM Familienservice in Weihenstephan:
- Wichtige rechtliche Regelungen rund um Mutterschutz und Elternzeit:
Wenn du das für dich passende Stipendium suchst, dann informiere dich über Stipendien der TUM und weitere Stipendienprogramme, Preise und Wettbewerbe.
Studieren kostet Geld. Wer Miete, Lebensmittel und Semesterbeitrag nicht alleine oder mit Unterstützung seiner Eltern zahlen kann, hat verschiedene Möglichkeiten zur Studienfinanzierung - vom BAföG über die Aufnahme eines Studienkredits bis hin zum Nebenjob oder Stipendium. Wir haben alle Informationen und Anlaufstellen zum Thema Studienfinanzierung für dich zusammengefasst.
Studium
Themen für Abschlussarbeiten findest du meist auf den Webseiten der Lehrstühle oder du erkundigst dich direkt bei deinen Dozentinnen und Dozenten, welche Themen für Abschlussarbeiten sie gerade anbieten.
Hier sind alle wichtigen Infos rund um Fristen, Vorlage für das Titelblatt, Anmeldung und Abgabe sowie Bewertungsformulare für die Abschlussarbeit zusammengefasst.
Die Anmeldung und Abgabe deiner Abschlussarbeit erfolgt über das Abschlussarbeitenportal der TUM School of Life Sciences.
Benötigst du Einzelberatung beim Schreiben von englischen oder deutschen Texten? Dann besuche die Webseite Abschlussarbeiten schreiben - mit Erfolg! für weitere Informationen.
Für die Anfertigung deiner Abschlussarbeit solltest du dich an die Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis halten.
Sollten ein "Allgemeinbildendes Fach" oder „Überfachliche Kompetenzen“ in deinem Studienplan vorgesehen sein, kannst du dafür in der Regel Kurse des Sprachenzentrums, der Carl von Linde-Akademie oder von UnternehmerTUM einbringen. Viele Kurse findest du bereits im Curriculum deines Studiengangs aufgelistet.
Falls du Zweifel hast, ob ein bestimmter Kurs als „Allgemeinbildendes Fach“ eingebracht werden kann, wende dich an deine Fachstudienberatung. Du kannst weitere Kurse natürlich auch als Zusatzleistungen belegen.
Die Fachprüfungs- und Studienordnung deines Studiengangs regelt, welche Leistungen in diesem Studiengang zeugnisrelevant eingebracht werden können. In bestimmten Fällen können auf Antrag auch weitere Fächer, in der Regel als Wahlfächer, eingebracht werden. Hier stehen die Regelungen der TUM School of Life Sciences zur Anerkennung von Leistungen, die du vor oder während deines aktuellen Studiums erbracht hast und in deinen aktuellen Studiengang einbringen möchtest
Bitte beachte auch folgende generelle Hinweise zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Solltest du in deinem Studienaccount in TUMonline ein rotes „EN“ sehen, dann ist dringend empfohlen, deine Fachstudienberatung zu kontaktieren. Endgültiges Nichtbestehen (EN) bedeutet, dass eine nach der für dich geltenden Fachprüfungs- und Studienordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde (siehe dazu auch Grundlagen- und Orientierungsprüfungen). Es kann auch sein, dass du die im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle erforderliche Anzahl an Credits bis zum Ende eines bestimmten Semesters nicht erbracht hast. Wenn das „EN“ rot aufleuchtet, ist für dich in deinem Studiengang keine Prüfungsanmeldung mehr möglich.
Über das Endgültige Nichtbestehen erhältst du einen Bescheid, und du wirst zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem das Endgültige Nichtbestehen festgestellt wird. Du verlierst damit deinen Prüfungsanspruch und kannst dein Studium nicht abschließen.
Endgültiges Nichtbestehen bedeutet, dass du an der TUM und anderen deutschen Universitäten in der Regel kein Studium mehr aufnehmen darfst, das mit dem nicht erfolgreich beendeten Studium verwandt ist. Informationen dazu findest du in der Fachprüfungs- und Studienordnung eines Studiengangs.
Die Exmatrikulation wegen Endgültigem Nichtbestehen kann weitreichende Folgen haben z.B. für die Krankenversicherung oder das BAföG.
Exmatrikulation bedeutet die Beendigung deines Status als Studierender/Studierende beim Verlassen der Universität. Studierende werden automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in welchem ihre Abschlussdokumente erstellt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Dokumentenerstellung noch immatrikuliert sind. Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetzes, ein Antrag ist in diesem Fall für die Exmatrikulation nicht notwendig.
Alternativ kannst du dich auch auf Antrag exmatrikulieren lassen. In deinem TUMonline-Account unter dem Menüpunkt "Ausdrucke für Studierende" findest du den entsprechenden Antrag. Die Exmatrikulation auf Antrag erfolgt grundsätzlich zum Ende des Semesters, in welchem du den Antrag stellst. Du kannst aber auch beantragen, mit sofortiger Wirkung (Tag der Antragstellung) oder zu einem von dir bestimmten Datum (nicht rückwirkend) exmatrikuliert zu werden. Das kann z.B. erforderlich sein, wenn du deine erste Arbeitsstelle antrittst.
Eine Exmatrikulation kann aber auch aufgrund von Endgültigem Nichtbestehen oder mangels fristgerechter Rückmeldung zum Weiterstudium zwangsweise erfolgen.
Grundsätzlich gilt, dass du zum Erbringen einer Prüfungs- oder Studienleistung immatrikuliert sein musst. Dies gilt insbesondere für die Abschlussarbeit, für die du während der gesamten Bearbeitungszeit bis zum Tag der Abgabe in dem entsprechenden Studiengang eingeschrieben sein musst. Das gilt auch, wenn die Bearbeitungszeit aus von dir nicht zu vertretenden Gründen verlängert wurde.
Einzige Ausnahme: Prüfungen bis einschließlich der ersten Woche der Vorlesungszeit zählen zum Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters. Für Prüfungen in diesem Zeitraum besteht also keine Pflicht zur Rückmeldung, wenn du im vorhergehenden Semester immatrikuliert warst. Dies gilt auch für das verpflichtende Kolloquium bzw. den Vortrag im Rahmen der Abschlussarbeit.
Module, die nicht Teil deines Curriculums sind, kannst du als Freifach / Zusatzleistungen belegen. Freifächer, die du nicht zeugnisrelevant in deinen Studiengang einbringst, werden als Zusatzleistungen auf einem separaten Blatt deines Leistungsnachweises / Transcript of Records ausgewiesen. Sie gehen nicht in die Berechnung deiner Abschlussnote ein. Abgelegte Leistungen können nicht aus dem Leistungsnachweis gelöscht werden, auch dann nicht, wenn sie eine Zusatzleistung sind.
Solltest du aus triftigen Gründen wichtige Fristen versäumt haben oder den Studienfortschritt aus triftigen Gründen nicht einhalten können, kannst du einen schriftlichen Antrag auf Fristaussetzung oder Fristverlängerung an den Prüfungsausschuss stellen.
Bitte beachte hierzu unsere Informationen unter https://www.ls.tum.de/ls/studium/im-studium/pruefungen/.
Durch die GOP, sofern diese in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) deines Studiengangs vorgesehen sind, wird festgestellt, ob du über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügst und für das Studium geeignet bist. Für die GOP gibt es besondere Regeln, z.B. wirst du automatisch zu den Prüfungen verpflichtend angemeldet. Du hast nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen – in der Regel sind es nur zwei Versuche. In deiner FPSO ist geregelt, welche Modulprüfungen oder wie viele Credits in deinem Studiengang im Rahmen der GOP bis zum Ende welchen Semesters zu erbringen sind. Lies dazu auch die §2(1), §10(2), §14(2), §15(2), §24(6) in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung der TUM (APSO).
Krank in der Prüfungszeit
Kannst du aus Krankheitsgründen an einer oder an mehreren Prüfungen nicht teilnehmen, ist es ratsam, an den Prüfungsausschuss einen Antrag auf Prüfungsrücktritt zu stellen. Dem Antragsformular auf Prüfungsrücktritt musst du ein ärztliches Attest beifügen (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus) und unverzüglich nach dem Eintreten der Erkrankung im Campus Office per Mail einreichen. Das ärztliche Attest muss die hier beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Wenn beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Prüfungsrücktritt vorliegt, kann er bei der Überprüfung des Studienfortschritts (Studienfortschrittskontrolle) diesen berücksichtigen und im Bedarfsfall einem Antrag des Studierenden auf Fristaussetzung stattgeben.
Krank über einen längeren Zeitraum
Wenn du absehen kannst, dass sich die Erkrankung oder die Behandlung so lange hinzieht, dass der größere Teil der Vorlesungszeit eines Semesters in Anspruch genommen wird, ist es ratsam, einen Antrag auf Beurlaubung aus Krankheitsgründen zu stellen. Auch in diesem Fall musst du die Erkrankung und/oder Behandlung durch ein ärztliches Attest (https://www.tum.de/studium/im-studium/das-studium-organisieren/pruefungen-und-ergebnisse/ruecktritt-von-pruefungen-einreichung-von-attesten/) belegen, das über die voraussichtliche Dauer der verordneten Behandlung Auskunft gibt. Gegebenenfalls kann der Prüfungsausschuss verlangen, dass du ein Attest eines Vertrauensarztes der TUM vorlegst. Die TUM hat eine Liste der TUM-Vertrauensärzte veröffentlicht.
Krank in der Vorlesungszeit
In den wenigsten Lehrveranstaltungen gibt es eine Anwesenheitspflicht. Wenn du also in der Vorlesungszeit aufgrund einer Erkrankung Lehrveranstaltungen verpasst, obliegt es dir, dir die verpassten Lehrinhalte selbst zu erarbeiten. Deine Mitstudierenden helfen dir dabei sicher gern.
Für Übungen oder Praktika kann die Modulbeschreibung festlegen, dass diese nicht bestanden sind, wenn eine gewisse Anzahl von Fehltagen oder –stunden vorliegt. In diesem Fall musst du die betroffene Lehrveranstaltung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt komplett wiederholen. Informiere dich daher am besten bei den jeweiligen Modulverantwortlichen, wann die Übung oder das Praktikum zum nächsten Mal angeboten wird.
Wenn die Übung oder das Praktikum in Gruppen durchgeführt wird, gebietet es die Fairness, dass du deine Gruppenmitglieder und am besten auch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung über dein Fehlen aufgrund einer Erkrankung informierst.
Um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, musst du dich über TUMonline für die Lehrveranstaltungen anmelden. Nur wenn du angemeldet bist, können dich die Dozentinnen und Dozenten kontaktieren und dir aktuelle Informationen zur Lehrveranstaltung zukommen lassen. Zudem hast du nur nach Anmeldung zur Lehrveranstaltung auch Zugang zu den Online-Kursmaterialien. Die Abhaltungstermine der Lehrveranstaltungen werden in TUMonline veröffentlicht.
Bitte beachte, dass Module oft aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen und du dich für jede Lehrveranstaltung gegebenenfalls einzeln anmelden musst. Bei manchen Lehrveranstaltungen ist die Teilnehmerzahl limitiert oder du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die beim Anmeldeverfahren geprüft werden. Melde dich daher rechtzeitig für die Lehrveranstaltungen an und beachte die Anmeldezeiträume und -fristen.
Manche Module tauchen in deinem Curriculum-Support (Studienbaum) an verschiedenen Stellen auf. Beispielsweise kann das gleiche Modul entweder Wahlmodul oder Wahlpflichtmodul in deinem Studiengang sein oder zu verschiedenen Vertiefungsrichtungen gehören. Melde dich sowohl für die Lehrveranstaltungen als auch später für die Prüfungen gleich über die richtige Stelle im Curriculum-Support an.
Im Videokanal des TUM IT-Servicezentrums findest du Anleitungen, wie du dich zu Lehrveranstaltungen anmelden kannst.
Wenn du eine Übersicht über deine bisher erbrachten Leistungen haben möchtest, dann klicke in deiner Visitenkarte in TUMonline auf den Punkt "Studienerfolgsnachweis". Dort kannst du dir einen Kontoauszug oder Leistungsnachweis für alle von dir bisher erbrachten Leistungen herunterladen und ausdrucken. Bitte beachte, dass in deinem Kontoauszug alle Prüfungen aufgelistet sind, zu denen du dich angemeldet hast – auch die nicht bestandenen Prüfungen. In deinem Leistungsnachweis sind dagegen nur die bestandenen Prüfungen aufgeführt. Der finale Leistungsnachweis nach Erbringen aller Leistungen wird auch Transcript of Records (ToR) genannt.
Im Videokanal des TUM IT-Servicezentrums findest du ein Tutorial zum Ausdrucken des Leistungsnachweises.
Tipp: Wenn du Leistungen abgelegt hast, die zwar in deinem Leistungsnachweis aufgeführt sind, die du aber in deinem Curriculum Support in TUMonline nicht sehen kannst, dann klicke im Menü rechts oben auf der Seite des Curriculum Support auf „Inakt. Knoten einblenden“. Entscheidend ist immer, was im Leistungsnachweis steht.
Bei Prüfungen an der TUM wird auf Art und Schwere einer möglichen Krankheit, Beeinträchtigung oder Behinderung Rücksicht genommen. Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann beim Prüfungsausschuss deines Studiengangs gestellt werden. Den Antrag auf Nachteilsausgleich solltest du möglichst frühzeitig stellen: Gleich zu Beginn des Studiums, wenn die Beeinträchtigung bereits vorliegt oder sobald sich im Studium eine Beeinträchtigung einstellt. Für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen verwende bitte das Antragsformular.
In manchen Studiengängen ist das Ableisten eines (externen) Praktikums vor oder während des Studiums verpflichtend. Detaillierte Anforderungen zu den verpflichtenden Praktika findest du in der Fachprüfungs- und Studienordnung und dem Modulhandbuch deines Studiengangs. Über die Anerkennungsfähigkeit früher abgeleisteter Praktika entscheiden je nach Studiengang das Praktikantenamt Weihenstephan und/oder der jeweilige Prüfungsausschuss. In manchen Studiengängen können freiwillige Praktika beispielsweise als Wahlmodul eingebracht werden. Bitte erkundige dich dazu in der Fachprüfungs- und Studienordnung oder bei deiner Fachstudienberatung.
Möchtest du ein längeres Praktikum während der Vorlesungszeit absolvieren, dann informiere dich über die Regelungen zur Beurlaubung.
In der Regel gehört zu jedem Modul eine studienbegleitende Prüfung. Die Prüfungstermine werden in TUMonline veröffentlicht. Eine Modulprüfung kann eine einzelne Prüfung sein, in der die Lehrinhalte aller zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen geprüft werden. Eine Modulprüfung kann aber auch aus Teilprüfungen bestehen, deren Ergebnisse zur Modulgesamtnote zusammengefasst werden. Die Credits für ein Modul bekommst du nur, wenn alle Prüfungsleistungen eines Moduls bestanden sind. In der Regel können nicht bestandene Prüfungen mehrfach wiederholt werden, sofern du die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle erfüllst. Ausnahmen davon regelt die jeweilige Fachprüfungs- und Studienordnung deines Studiengangs, z.B. für Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP). Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden, um die Note zu verbessern.
Solltest du das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet und darf nur noch ein einziges Mal wiederholt werden (siehe APSO §22 und §24(6)). Auch Plagiate gelten als Täuschungsversuch. In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholter Täuschung kann der Prüfungsausschuss dich von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen in diesem Studiengang ausschließen, sodass du den betreffenden Studiengang endgültig nicht bestanden hast.
Deine Prüfungsergebnisse findest du in deinem TUMonline Account unter „Meine Leistungen“.
Anmeldung zu Prüfungen:
Wir empfehlen dir die Anmeldung zu Prüfungen über den Studienplan im Curriculum Support in deinem TUMonline Account. So ist sichergestellt, dass die Prüfung zu deinem Studium gehört und die Prüfungsleistung der richtigen Fächergruppe zugeordnet wird.
Im Videokanal des TUM IT-Servicezentrums findest du ein Tutorial, wie du dich für Prüfungen anmelden kannst.
Beachte bitte, dass es verbindliche An- und Abmeldefristen gibt, an die du dich halten musst. Diese Fristen findest du in den Informationen zur jeweiligen Prüfung in TUMonline. Berücksichtige auch folgende Hinweise zur Prüfungsan- und –abmeldung.
Prüfungsbescheid:
Du erhältst nach jedem Semester von der Abteilung Graduation Office and Academic Records (GO) einen amtlichen Prüfungsbescheid. Du wirst per E-Mail informiert, dass dein Prüfungsbescheid in TUMonline zum Download bereitsteht. In diesem Prüfungsbescheid sind die Ergebnisse aller von dir bis zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung abgelegten Prüfungsleistungen aufgelistet und du wirst über deine Rechte und Pflichten informiert. Bitte lies deine Prüfungsbescheide umgehend und sorgfältig durch. So kannst du prüfen, ob deine Prüfungs- und Studienleistungen richtig in TUMonline verbucht wurden. Sollte das nicht der Fall sein, dann wende dich bitte direkt an deine Fachstudienberatung.
Weitere Informationen zu Notenbekanntgabe und Bescheiden:
An der TUM gibt es für jeden Studiengang einen Prüfungsausschuss, ein Gremium aus Hochschullehrer/innen und Lehrenden des Studienganges. Der Prüfungsausschuss ist zuständig für Härte- und Sonderfallanträge im Zusammenhang mit Prüfungen und Studienfortschrittskontrollen sowie für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.
Du findest den Namen des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf der Webseite deines Studiengangs unter dem Punkt „Prüfungsangelegenheiten“.
Wenn du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen möchtest, dann ist es meist hilfreich vorher das Gespräch mit deiner Fachstudienberatung zu suchen. Anträge an den Prüfungsausschuss nimmt der/die Schriftführer*in entgegen und legt sie dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vor. Du erreichst den/die Schriftführer*in über die E-Mail-Adresse examination.co@ls.tum.de. Deine E-Mail sollte deinen vollen Namen, deine Matrikelnummer, deinen Studiengang und eine klare Schilderung deines Anliegens enthalten. Je nach Anliegen sind Atteste oder weitere Belege beizufügen. Bitte informiere dich über weitere prüfungsrechtliche Themen hier in den FAQ, z.B. unter den Schlagworten Prüfungsrücktritt , Krank im Studium, Fristaussetzung, Fristverlängerung, Endgültiges Nichtbestehen.
In der Regel kannst du dich selbst bis zu einer bestimmten Frist in TUMonline von einer Prüfung abmelden. Dies gilt jedoch nicht für GOP. Solltest du an einer Prüfung nicht teilnehmen können aus Gründen, die du selbst nicht zu vertreten hast (z.B. Krankheit), dann musst du unverzüglich einen schriftlichen Rücktrittsantrag beim Campus Office einreichen. Hier findest du das Formular für den Rücktrittsantrag und weitere Informationen.
In der Regel stellt die Thesis (bzw. der zugehörige Abschlussvortrag) die letzte Prüfungsleistung in deinem Studiengang dar. Sofern du alle anderen Prüfungs- und Studienleistungen ebenfalls erbracht hast, kannst du die Erstellung deiner Abschlussdokumente (Transcript of Records, Urkunde, Diploma Supplement) in die Wege leiten. Der Prozess des Studienabschlusses ist in unserem wiki ausführlich beschrieben (TUM-Login wird benötigt).
An der TUM gibt es eine Studienfortschrittskontrolle. Mit dieser überprüft die TUM, ob du zu den vorgegebenen Fristen einen definierten Umfang von Leistungen (Credits) in deinem Studiengang erbracht hast. Die Fristen und der Umfang sind in §10 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie studiengangsspezifisch in §38 der jeweiligen Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt.
Hältst du die Vorgaben der Studienfortschrittskontrolle deines Studiengangs nicht ein, gelten die noch nicht erbrachten Leistungen als endgültig nicht bestanden , was zu deiner Exmatrikulation führt.
Wenn du befürchtest, Probleme mit der Studienfortschrittskontrolle zu bekommen, dann wende dich bitte rechtzeitig (!) an deine Fachstudienberatung. Dein/e Fachstudienberater/in kann mit dir besprechen, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten du hast, eine mögliche Exmatrikulation abzuwenden.
Den Stundenplan für einen Großteil der Lehrveranstaltungen deines Studiengangs findest du in unserem wiki (TUM-Login wird benötigt). Bitte beachte aber, dass dort nicht alle Wahlfächer deines Studiengangs im Stundenplan aufgeführt sind. Über TUMonline kannst du dir einen semesterweisen Stundenplan gemäß deiner FPSO erstellen lassen.
Eine Anleitung zur Erstellung deines persönlichen Stundenplans bzw. Semesterplans findest du in unserem wiki (TUM-Login wird benötigt) oder im Videokanal des TUM IT-Servicezentrums.
Alle Informationen zu den Semesterrankings findest du hier: https://www.ls.tum.de/ls/studium/im-studium/pruefungen/
Der Workload oder studentische Arbeitsaufwand in Zeitstunden bildet die Grundlage für die Zuordnung von Credits zu Modulen. Es gilt: 1 Credit entspricht 30 Stunden studentischem Arbeitsaufwand. Der studentische Arbeitsaufwand setzt sich zusammen aus dem Besuch von Lehrveranstaltungen (Präsenzzeiten) sowie Eigenstudiumszeiten. Dazu zählen die Vor- und Nachbereitungszeiten, die Prüfungsvorbereitung sowie das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten und eLearning Einheiten.
Die Angabe des studentischen Arbeitsaufwands in Credits soll die Arbeitsbelastung der Studierenden für alle Beteiligten transparent machen und gewährleisten, dass das Studium „studierbar“ ist und innerhalb der vorgegebenen Anzahl an Semestern studiert werden kann. So entspricht die angestrebte Anzahl von 30 Credits je Semester einer Gesamtarbeitszeit von 900 Stunden im Semester. Unter der Annahme von 46 Wochen Studienzeit, bei 6 Wochen Urlaub im Jahr, bedeutet dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von ca. 39 Stunden.
Organisatorisches
Wenn du ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland planst, dann informiere dich auf folgenden Webseiten über die vielfältigen Angebote und die Rahmenbedingungen:
Wenn du dich während deines Studiums aus wichtigen Gründen freistellen lassen möchtest, dann spricht man von einer Beurlaubung. Es gibt viele Aspekte der Beurlaubung über die du dich informieren solltest: mögliche Beurlaubungsgründe, (prüfungs-)rechtliche Aspekte, wann von einer Beurlaubung abgeraten wird, die Beantragung der Beurlaubung, Antragsfristen und viele weitere Informationen.
Wenn du dich beurlauben lassen möchtest, um ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren, dann benötigst du eine Stellungnahme deiner Fachstudienberatung. Wende dich daher rechtzeitig an deine/n Studienberater/in.
Jegliche Kommunikation seitens der TUM erfolgt ausschließlich an deine TUM E-Mail-Adresse. Bitte richte dir gleich zu Beginn des Studiums deine persönliche TUM E-Mail-Adresse ein (in der Regel: vorname.nachname@tum.de) und verwende diese E-Mail-Adresse innerhalb der TUM. So stellst du sicher, dass dich E-Mails der Lehrenden, der Fachstudienberatung, des Campus Office, der Zentralen Prüfungsangelegenheiten etc. erreichen. Vermeide die Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse.
Auf folgenden Seiten erhältst du Anleitungen zur Einrichtung der E-Mail-Adresse in deinem TUMonline Account.
Eine weitere Anleitung findest du auch im Videokanal des TUM IT-Servicezentrums.
Wichtige Notrufnummern: Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Giftnotruf (bei Vergiftungen): 089-19240
Polizei: 110
Du wirst Zeuge eines Unfalls oder kommst selbst in eine Notfallsituation? In Deutschland ist es nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. In solchen Situationen ist es am wichtigsten, Ruhe zu bewahren – und wenn nötig Hilfe zu leisten oder du rufst im Zweifel Hilfe über die Notrufnummer 112.
Allgemeine Informationen zum Thema Erste Hilfe und zum Verhalten am Unfallort findest du zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz .
Wenn dein letzter Erste Hilfe-Kurs bereits etwas länger zurückliegt, dann kannst du sein Wissen jederzeit auffrischen - zum Beispiel in einem der Erste Hilfe-Kurse von Deutschem Roten Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser oder Johanniter.
Für viele Laborpraktika, Projekt-, Bachelor- oder Masterarbeiten muss eine Laborversicherung abgeschlossen werden.
Am Ende deines Studiums solltest du dir eine Bescheinigung für die Rentenversicherung ausdrucken. Du wirst sie später brauchen.
Hier geht es zu den wichtigsten Terminen und Fristen im Semester: Informationen zur Einteilung des Semesters, der Vorlesungszeit, den Semesterferien, wichtigen Terminen, Feiertagen, Fristen und Deadlines für Bewerbungen, Beurlaubung, Immatrikulation, Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags sowie Termine für Fachschaftsvollversammlungen (FVV) und Studentische Vollversammlungen (SVV).
TUMonline ist das Campus-Management-System der TUM und wird dich während deines gesamten Studiums begleiten. Bitte mache dich möglichst schon zu Beginn deines Studiums mit den Funktionen vertraut.
Im Videokanal des TUM IT-Servicezentrums findest du eine Reihe von Video-Tutorials, die verschiedene wichtige Funktionen in TUMonline erklären.
Weitere Anleitungen rund um TUMonline findest du in unserem wiki (TUM-Login benötigt):
Die TUM bietet dir ein umfangreiches Angebot im Hochschulsport. Alle Informationen dazu findest du auf der Seite des Zentralen Hochschulsports.
In der Stellenbörse der TUM School of Life Sciences findest du Praktikumsstellen, Jobangebote von Unternehmen, Werkstudent/innen-Jobs, Stellen für wissenschaftliche/studentische Hilfskräfte (Hiwi) und vieles mehr.
Solltest du dort nicht fündig werden, dann suche in den anderen Stellenbörsen der TUM:
Viele Lehrstühle bieten HiWi-Jobs an. Diese findest du entweder online auf den Webseiten der Lehrstühle, auf den schwarzen Brettern der jeweiligen Lehrstühle oder in der Mensa.
Wenn du dein Studium an der TUM beginnen bzw. fortsetzen möchtest, musst du den Semesterbeitrag innerhalb der jeweiligen Frist vollständig überwiesen haben. Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag für das Studierendenwerk München und dem Solidarbeitrag für das Semesterticket zusammen.
Wenn du dich nicht fristgerecht zum Studium rückmeldest, wirst du zum Ende des Semesters exmatrikuliert (nach den Bestimmungen des §10 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung. Erst wenn der Semesterbeitrag auf dem TUM-Konto eingegangen ist, wirst du für das Folgesemester wieder immatrikuliert und kannst dann deine Studienpapiere (Immatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung) für das kommende Semester ausdrucken und dich zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen anmelden.
Hier bekommst du Informationen zu den Studienbeiträgen und Zahlungsfristen.
Du kannst dir in TUMonline den aktuellen Stand deiner Beitragszahlungen anzeigen lassen.
Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.
Für Studierende der TUM und anderer Münchner Hochschulen gibt es ein Semesterticket. Die Kosten dafür sind in deinem Semesterbeitrag bereits enthalten. Das Ticket gilt für die U-Bahn, die S-Bahn sowie alle Trams, Busse und einige Regionalzüge im Gesamtnetz des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV). Du bekommst ein zeitlich begrenztes Basis-Ticket. Zusätzlich zum Semesterticket kannst du die IsarCard Semester kaufen, die dir Fahrten rund um die Uhr erlaubt.
Das Studierendenwerk München kümmert sich um die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung von Studierenden. Wichtige Angebote des Studierendenwerks sind:
- Hochschulgastronomie (Mensa, StuCafé)
- Studentisches Wohnen, Wohnheime
- Studienfinanzierung (z.B. Studienkredite, BAföG)
- Beratungsnetzwerk (z.B. Stipendienberatung, Psychotherapeutische und Psychosoziale Beratungsstellen, Rechtsberatung, Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind, Beratung für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten
Ein Studium bringt viele Herausforderungen mit sich. An der TUM findest du Unterstützung und viele Angebote, wenn du etwas für deine physische und psychische Gesundheit tun möchtest.
Eine Unterkunft im Großraum München zu finden, ist nicht einfach. In München und Freising bietet das Studierendenwerks bezahlbare Zimmer und Wohnungen für Studierende an. Auf den folgenden Seiten findest du Informationen zu den Wohnheimen in Freising, Informationen für internationale Austauschstudierende und bei Studierenden beliebte Wohnungsportale:
Hast du in den Gebäuden der TUM oder auf dem Campusgelände in Weihenstephan etwas verloren oder gefunden, so wende dich bitte zunächst an das Fundbüro der TUM in der Poststelle auf dem Weihenstephaner Berg (Alte Akademie 1, Erdgeschoss, Raum 028). Weitere Anlaufstellen für Fundsachen am Campus Weihenstephan findest du unter diesem Link.