Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Hier findest du Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an der TUM School of Life Sciences. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass du bereits in den Studiengang immatrikuliert bist, für den die Anerkennung erfolgen soll. Fülle für die Anerkennung bitte den Antrag auf Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen* vollständig aus. Beachte dabei die Video-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars bzw. unsere bebilderte, schriftliche Anleitung und die Informationen zu den Anerkennungsarten.
Schicke bitte den vollständigen Antrag auf Anerkennung inklusive aller benötigten Unterlagen an recognition.co(at)ls.tum.de
Grundsätzliches zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Der genaue Ablauf des Anerkennungsprozesses ist in diesem Schema dargestellt. In der untenstehenden Graphik findest du Erläuterungen zu den verschiedenen Anerkennungsarten. Bitte beachte die dort hinterlegten Informationen zu der für dich zutreffenden Anerkennungsart und dem damit verbundenen Vorgehen bei der Antragstellung (z. B. Fristen, einzureichende Dokumente).
Wenn du alle Unterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht hast, wird dein Antrag dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidungsfindung dauert normalerweise ca. 6-8 Wochen. Aufgrund von hoher Nachfrage kann es aktuell zu noch längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sollte deine Anerkennung besonders dringend sein, etwa wegen einem anstehenden Studienabschluss, schicke uns diesen bitte frühzeitig und schreibe in deine Mail den Grund für die Dringlichkeit. Wir werden versuchen deinen Antrag bei Vorlage triftiger Gründe zu priorisieren. Du wirst vom Prüfungsausschuss per Email über das Ergebnis informiert und positiv entschiedene Anerkennungen werden in deinen TUMonline-Account eingetragen.
Je nachdem, in welchem Umfang der Prüfungsausschuss dir Leistungen anerkennt, wird gegebenenfalls eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen.
Welche Anerkennungsfälle sind gemeint?
In diese Kategorie fallen alle anzuerkennenden Leistungen, die vor dem aktuellen Studium an der TUM erbracht wurden, wie z.B.:
- In einem vorherigen TUM-Bachelorstudiengang erbrachte Leistungen sollen in einem anderen TUM-Bachelorstudiengang anerkannt werden.
- In einem vorherigen TUM-Masterstudiengang erbrachte Leistungen sollen in einem TUM- Masterstudiengang anerkannt werden.
- In einem vorherigen TUM-Bachelorstudiengang erbrachte zeugnisrelevante Leistungen sollen in einem TUM-Masterstudiengang ein Pflichtmodul substituieren.
- In einem vorherigen TUM-Bachelorstudiengang erbrachte nicht zeugnisrelevante Zusatzleistungen sollen in einem TUM-Masterstudiengang ein Pflichtmodul substituieren oder als Wahlpflicht- oder Wahlmodul anerkannt werden.
Was ist zu beachten?
Die Anerkennung von Leistungen, die in einem Studium vor dem aktuellen Studium erbracht wurden, kann nur in einem einzigen Vorgang und nur innerhalb des ersten Studienjahres (Ausschlussfrist) beantragt werden (APSO §16 Abs. 4).
Module, die bereits zeugnisrelevant in einen Bachelorabschluss eingebracht wurden, können in einem Masterstudiengang Pflichtmodule substituieren, sofern sie gleichwertig sind (siehe im Glossar: Gleichwertigkeitsprüfung). Ob eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich ist, wird dir mitgeteilt, nachdem du deinen Antrag gestellt hast.
Module, die bereits zeugnisrelevant in einen Bachelorabschluss eingebracht wurden, können nicht als Wahlpflicht- oder Wahlmodul im Master eingebracht werden (APSO § 8 Abs. 2).
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Vollständig ausgefüllter und von dir unterschriebener Anerkennungsantrag
- TUM-Modulbeschreibungen der Module, die anerkannt werden sollen
Welche Anerkennungsfälle sind gemeint?
In diese Kategorie fallen alle anzuerkennenden Leistungen, die vor dem aktuellen Studium an einer externen inländischen oder ausländischen Universität/Hochschule erbracht wurden, wie z.B.:
- In einem vorherigen externen Bachelorstudiengang erbrachte Leistungen sollen in einem TUM-Bachelorstudiengang anerkannt werden.
- In einem vorherigen externen Masterstudiengang erbrachte Leistungen sollen in einem TUM- Masterstudiengang anerkannt werden.
- In einem vorherigen externen Bachelorstudiengang erbrachte zeugnisrelevante Leistungen sollen in einem TUM-Masterstudiengang ein Pflichtmodul substituieren.
- In einem vorherigen externen Bachelorstudiengang erbrachte nicht zeugnisrelevante Zusatzleistungen sollen in einem TUM-Masterstudiengang ein Pflichtmodul substituieren oder als Wahlpflicht- oder Wahlmodul anerkannt werden.
Was ist zu beachten?
Die Anerkennung von Leistungen, die in einem Studium vor dem aktuellen Studium erbracht wurden, kann nur in einem einzigen Vorgang und nur innerhalb des ersten Studienjahres (Ausschlussfrist) beantragt werden (APSO §16 Abs. 4).
Module, die bereits zeugnisrelevant in einen Bachelorabschluss eingebracht wurden, können in einem Masterstudiengang Pflichtmodule substituieren, sofern sie gleichwertig sind (siehe im Glossar: Gleichwertigkeitsprüfung). Ob eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich ist, wird dir mitgeteilt, nachdem du deinen Antrag gestellt hast. Module, die bereits zeugnisrelevant in einen Bachelorabschluss eingebracht wurden, können nicht als Wahlpflicht- oder Wahlmodul im Master eingebracht werden (APSO § 8 Abs. 2).
Falls die anzuerkennenden Leistungen von einer ausländischen oder inländischen Universität/Hochschule stammen, deren Benotungssystem nicht dem Notensystem der TUM entspricht, erfolgt die Notenumrechnung mit der Bayerischen Formel (APSO §16 Abs. 6 & Abs. 7).
Die vorgelegten Unterlagen der externen Universität/Hochschule sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Unterlagen, die in anderen Sprachen abgefasst wurden, können nicht bearbeitet werden. Sorge bitte gegebenenfalls für eine beglaubigte Übersetzung (APSO § 16 Abs. 4).
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Vollständig ausgefüllter und von dir unterschriebener Anerkennungsantrag
- Ausführliche Modulbeschreibungen der beantragten Module. Diese sollten insbesondere die erworbenen Kompetenzen ausführlich schildern sowie Angaben zu Lernergebnissen und Workload enthalten.
- Vollständiges offizielles, gesiegeltes oder gestempeltes Notentranskript der externen Universität/Hochschule (bitte die relevanten Leistungen, die anerkannt werden sollen, hervorheben, zum Beispiel farblich markieren).
- Informationen zum Notensystem. Diese sind in der Regel auf dem Notentranskript enthalten. Sollte das nicht der Fall sein, lege bitte separate Informationen zum Notensystem bei.
Welche Anerkennungsfälle sind gemeint?
- Fachlich relevante Wahlmodule aus dem Gesamtangebot der TUM sollen in den laufenden Studiengang eingebracht werden. Ob dies für deinen Studiengang möglich ist, entnimmst du bitte der FPSO.
- Im Rahmen eines Doppelstudiums an der TUM erbrachte Module sollen im jeweils anderen Studiengang anerkannt werden.
Was ist zu beachten?
Bitte stelle in den oben genannten Fällen den Anerkennungsantrag vor dem Ablegen der Prüfung(en). Nur so kann sichergestellt werden, dass das beantragte Modul in deinen aktuellen Studiengang eingebracht werden kann.
TUM-Module, die du während deines jetzigen Studiums abgelegt hast und deren Anerkennung durch den Prüfungsausschuss abgelehnt wurde, werden dir bei der Erstellung der Abschlussdokumente auf einer separaten Seite im Transcript of Records als Zusatzleistung ausgewiesen. Sie gehen dann nicht ins Curriculum deines Studienganges und damit auch nicht in die Berechnung der Abschlussnote ein.
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anerkennungsantrag
- TUM-Modulbeschreibungen der Module, die anerkannt werden sollen
Welche Anerkennungsfälle sind gemeint?
- In einem Auslandsstudium im Rahmen einer Förderung erbrachte Leistungen, für die ein Learning Agreement vorliegt (z.B. Erasmus+ oder TUMexchange).
- Während eines verpflichtenden oder freiwilligen Auslandsaufenthalts im Rahmen deines aktuellen Studiengangs erbrachte Leistungen (Auslandsstudium oder Auslandspraktikum), für die kein Learning Agreement vorliegt.
- An einer anderen deutschen Universität/Hochschule während deines aktuellen Studiums erbrachte Leistungen.
Was ist zu beachten?
Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in Beurlaubungssemestern erbracht wurden, darf nur einmal in dem der Beurlaubung folgenden Fachsemester gestellt werden (Neuregelung ab 01.04.2024).
Beachte bitte, dass du während eines Urlaubssemesters keinen Anerkennungsantrag stellen darfst (weiterführende Informationen und Ausnahmen, siehe Beurlaubung).
Extern erbrachte Leistungen, die ein TUM-Modul ersetzen sollen, müssen unter Umständen eine Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen. Ob eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich ist, wird dir mitgeteilt, nachdem du deinen Antrag gestellt hast.
Falls die anzuerkennenden Leistungen von einer ausländischen oder inländischen Bildungseinrichtung stammen, deren Benotungssystem nicht dem Notensystem der TUM entspricht, erfolgt die Notenumrechnung mit der Bayerischen Formel (APSO §16 Abs. 6 & Abs. 7).
Bitte bespreche schon in der Planungsphase zu deinem Auslandsaufenthalt mögliche Anerkennungen mit dem/der Auslandsbeauftragten oder deiner Fachstudienberatung.
Die vorgelegten Unterlagen der externen Universität/Hochschule sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Unterlagen, die in anderen Sprachen abgefasst wurden, können nicht bearbeitet werden. Sorge bitte gegebenenfalls für eine beglaubigte Übersetzung (APSO § 16 Abs. 4).
Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Vollständig ausgefüllten und von dir unterschriebenen Anerkennungsantrag
- Ausführliche Modulbeschreibungen der beantragten Module. Diese sollten insbesondere die erworbenen Kompetenzen ausführlich schildern sowie Angaben zu Lernergebnissen und Workload enthalten.
- Vollständiges offizielles, gesiegeltes oder gestempeltes Notentranskript der externen Universität/Hochschule (bitte die relevanten Leistungen, die anerkannt werden sollen, hervorheben, zum Beispiel farblich markieren).
- Informationen zum Notensystem. Diese sind in der Regel auf dem Notentranskript enthalten. Sollte das nicht der Fall sein, lege bitte separate Informationen zum Notensystem bei.
Glossar
Möchtest du ein an einer anderen Universität/Hochschule abgelegtes Modul einbringen, um ein Modul der TUM zu substituieren, dürfen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) in Bezug auf das zu ersetzende Modul der TUM bestehen. Die Gleichwertigkeit muss dann durch die Modulverantwortliche / den Modulverantwortlichen des TUM-Moduls bestätigt werden. Wenn hingegen Module anerkannt werden sollen, die im Vorstudium und im aktuellen Studium gleich sind (also eine identische TUM-Modulnummer haben, z.B. WZ0123), bedarf es keiner Gleichwertigkeitsprüfung.
Ob in deinem Anerkennungsfall eine Bestätigung der Gleichwertigkeit durch die Dozentin / den Dozenten erforderlich ist, prüft das Campus Office. Der Antrag kann also zunächst ohne Unterschrift der/des Modulverantwortlichen eingereicht werden. Ist eine Bestätigung der Gleichwertigkeit erforderlich, so wird sich das Campus Office diesbezüglich mit dir in Verbindung setzen und dich darum bitten, die nötigen Unterschriften einzuholen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt durch die Dozentin / den Dozenten der TUM anhand der eingereichten ausführlichen Modulbeschreibung. Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung wird auf dem Anerkennungsformular dokumentiert und per Unterschrift und Stempel bestätigt.
Werden dir Leistungen in größerem Umfang anerkannt, wirst Du in ein höheres Fachsemester eingestuft, wobei je anerkannter 30 Credits eine Höherstufung um ein Fachsemester erfolgt; ab 22 darüberhinausgehenden Credits wird noch um ein weiteres Semester hochgestuft.
Beispiel: Dir wurden aus einem vorangegangenen Studium Leistungen im Umfang von 56 Credits (= 30+26) anerkannt: Dann wirst um zwei Fachsemester höhergestuft.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester wird durch das Campus Office veranlasst, sobald dein Anerkennungsantrag genehmigt wurde. Du wirst also automatisch höhergestuft und musst dich nicht selbst um die neue Einstufung kümmern.
Weitere Fragen zu Anerkennungen
Wenn deine Fragen durch die Informationen auf dieser Seite noch nicht geklärt werden konnten oder du den für dich zutreffenden Fall der Anerkennung nicht finden konntest, wende dich bitte an die für deinen Studiengang zuständige Studienberatung. Je nach Studiengang und Anerkennungsfall kann es Abweichungen von den oben beschriebenen Standardfällen geben. Auch hier hilft die zuständige Fachstudienberatung gerne weiter.