Prüfungen und Semester-Rankings
Prüfungstermine und -anmeldung
Die Prüfungszeiträume des Wintersemesters 2024/25 an der TUM School of Life Sciences sind:
03.02.2025 - 15.03.2025
24.03.2025 - 26.04.2025
Die Prüfungszeiträume des Sommersemesters 2025 an der TUM School of Life Sciences sind:
21.07.2025 - 06.09.2025
15.09.2025 - 18.10.2025
Die Prüfungszeiträume des Wintersemesters 2025/26 an der TUM School of Life Sciences sind:
02.02.2026 - 14.03.2026
23.03.2026 - 18.04.2026
Bitte beachte, dass für Studiengänge der TUM School of Life Sciences auch abweichende Prüfungszeiträume gelten können.
Bitte informiere dich in TUMonline über deine Prüfungstermine.
Die einzelnen Prüfungstermine werden im Campusmanagementsystem TUMonline veröffentlicht.
TUM-Fristen zur Prüfungsverwaltung:
https://portal.mytum.de/studium/intern/index_html/fristen
Zu den einzelnen Prüfungen und Wiederholungsprüfungen musst du dich in der Regel selbstständig anmelden oder wieder abmelden, solltest du dich doch dafür entscheiden eine Prüfung nicht mitzuschreiben. Die An- und Abmeldung erfolgt ausschließlich über TUMonline. Wie das funktioniert, wird dir in diesem Video erklärt.
Beachte bitte, dass es pro Prüfung einen festgelegten An- und Abmeldezeitraum in TUMonline gibt. Dieser wird dir ebenfalls in TUMonline bei der entsprechenden Prüfung angezeigt. Solltest du dich innerhalb der Frist nicht angemeldet haben, hast du keinen Anspruch auf Prüfungsteilnahme.
Ausnahme: Solltest du in einen Bachelor-Studiengang mit einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) eingeschrieben sein, wirst du gemäß deiner FPSO automatisch zu allen GOPs des jeweiligen Semesters angemeldet, d.h. eine selbstständige Anmeldung zu den GOPs ist nicht notwendig.
Kontrolliere bitte trotzdem, ob du für alle Prüfungen richtig angemeldet wurdest.
Prüfungsrücktritt
Wenn du an einer Prüfung nicht teilnehmen kannst, tragen die Prüfenden zunächst als Note „5,0 – nicht erschienen“ ein. Du musst dann unverzüglich einen schriftlichen Rücktrittsantrag beim Campus Office einreichen (nicht beim Graduation Office and Academic Records (Prüfungsamt) und nicht beim Prüfer selbst!). Dieser wird dann an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses deines Studiengangs weitergeleitet. Wenn dein Antrag genehmigt ist, wird deine Note auf „Q - Rücktritt mit anerkanntem Grund“ geändert. Dieser Vorgang dauert normalerweise ca. 4 Wochen.
Im Rücktrittsantrag musst du begründen, weshalb du nicht an der Prüfung teilnehmen konntest. Außerdem ist ein entsprechender Nachweis, etwa ein ärztliches Attest beizulegen. Dieses muss auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem du die Prüfungsunfähigkeit geltend machen willst. Bitte beachte die Hinweise im Antrag und die rechtlichen Regelungen in § 13 Abs. 2 ADPO bzw. § 10 Abs. 7 APSO.
Bitte sende das (elektronisch) ausgefüllte und unterschriebene Formular per Mail an: withdrawal.co(at)ls.tum.de
Bitte bewahre das Original-Attest auf. In Einzelfällen behalten wir uns vor, dieses nachzufordern.
Fristverlängerung und Fristaussetzung
Formular zur Fristverlängerung / Fristaussetzung
Solltest Du aus triftigen Gründen die in der APSO (§ 10) und in der FPSO für Deinen Studiengang festgelegten Anforderungen an den Studienfortschritt nicht erfüllen, kann der Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung oder eine Fristaussetzung gewähren.
Unterschied Fristverlängerung/Fristaussetzung (APSO § 10, Abs. 6a):
Fristverlängerung: Deine Studienfortschrittskontrolle wird für die Dauer des gesamten Studiums um je ein Semester verringert.
Beispiel: Du bist im dritten Semester und bekommst eine Fristverlängerung. Dadurch musst Du in diesem Semester nur den Fortschritt des zweiten Semesters erbringen. Im Folgenden, vierten Semester musst Du dann den Fortschritt des dritten Semesters erbringen, usw.
Fristaussetzung: Deine Studienfortschrittskontrolle wird einmalig nicht überprüft.
Beispiel: Du befindest Dich im dritten Semester und bekommst eine Fristaussetzung. In diesem Semester musst Du die Anforderung der Studienfortschrittskontrolle nicht erfüllen. Im Folgenden, vierten Semester wird wieder regulär die Studienfortschrittskontrolle des vierten Semesters durchgeführt.
Bitte beachte: Eine Fristaussetzung/-verlängerung kann nur genehmigt werden, wenn Du die Studienfortschrittskontrolle nicht erfüllst (APSO § 10, Abs. 6a, Satz 1). Eine Genehmigung ohne tatsächliche Notwendigkeit ("auf Vorrat"), ist nicht möglich.
Die für Deinen Studiengang gültigen Studienfortschrittskontrollen sind in der APSO (§ 10) und in der jeweiligen FPSO geregelt.
Wichtige Informationen zu Deinem Studienfortschritt bekommst Du mit dem Prüfungsbescheid, den Du für jedes Semester via TUMonline erhältst. Wir empfehlen Dir dringend, diesen abzurufen und zu lesen!
Der Prüfungsausschuss kann eine Fristverlängerung/-aussetzung nur gewähren, wenn von Dir nicht zu vertretende Gründe (= triftige Gründe) unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Dem Antrag an den Prüfungsausschuss müssen entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel ärztliche Atteste, beigelegt werden. Für das Attest gelten die gleichen Anforderungen, wie für einen Prüfungsrücktritt.
Du kannst entsprechende Belege aber auch schon beim Eintreten der triftigen Gründe vorsorglich mit der Bitte zur Kenntnisnahme an Deinen Prüfungsausschuss schicken, damit sie im Fall eines Problems bereits vorliegen und Du Dich später auf sie berufen kannst.
Sprich vor der Einreichung des Antrags bitte unbedingt mit Deiner Fachstudienberatung.
Semester-Rankings an der TUM School of Life Sciences
Zusätzlich zur ECTS-Einstufungstabelle ("Grading Table"), die erst am Ende des Studiums ausgestellt werden kann, können Studierende an der TUM School of Life Sciences ein Semester-Ranking erhalten.
Mit den Abschlussunterlagen wird vom CST-Graduation Office auch die „Grading-Tabelle“ ausgegeben, in der Gesamtnote und -prädikat in Relation zu den AbsolventInnen der vergangenen zwei Jahre gesetzt wird (zweisprachig). Die Grading-Tabelle trägt einen eigenen Seitenkopf und ist separat nummeriert. Auf den übrigen Dokumenten wird nicht auf sie verwiesen.
Ab Sommersemester 2024 ist es Studierenden möglich sich ab ca. Mitte Juni bzw. Mitte Dezember ein Semester-Ranking als digitales Dokument in der Applikation "Rankings" der Digital School Services herunterzuladen. Bitte logg dich mit deinen TUMonline Daten in die Digitalen School Services ein.
Wenn du ein Ranking auf Papier mit Stempel und Unterschrift benötigst, wende dich an das Team Prüfungsangelegenheiten (ranking.co@ls.tum.de). Bitte beachte, dass eine Ausstellung erst nach Abschluss aller Prüfungen des entsprechenden Semesters möglich ist. Semester-Rankings über das Sommersemester sind daher i. d. R. frühestens Mitte November und solche über das Wintersemester i. d. R. frühestens Mitte Juni verfügbar.
Bitte beachte, dass eine Ausstellung eines Semester-Rankings nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich ist (BSc = 6 FS, MSc = 4 FS, Diplom-Braumeister= 7 FS)
Definition Semester-Ranking und Ranking-Verfahren
Semester-Rankings zeigen dir, auf welchem Rang bzw. unter den wieviel Prozent besten deiner Kohorte, du im Vergleich zu deinen Kommilitonen in deinem aktuellen Semester stehst. Bei der Berechnung des Rangplatzes wird davon ausgegangen, dass du den normalen Studienfortschritt von 30 CPs pro Semester erfüllst, alle zu wenig abgelegten Credits werden bei der Rankingberechnung mit der Note 4,1 gewichtet.
Als Ranking-Parameter wird der mit Credits gewichtete Mittelwert der benoteten Prüfungsleistungen aus den berücksichtigten, bestandenen Modulen ermittelt. Falls die Soll-Credits in dem Semester in den berücksichtigten Modulen nicht erreicht wurden, werden die fehlenden Credits in dem Ranking-Parameter mit der fiktiven Note 4,1 berücksichtigt.
Es werden jeweils alle Studierenden berücksichtigt, die im entsprechenden Fachsemester immatrikuliert oder beurlaubt waren.
Kandidaten, welche ein endgültig nicht-bestanden (EN) in TUMonline verbucht haben, können kein Semester-Ranking erhalten.