Umsetzung des Nagoya-Protokolls an der TUM School of Life Sciences
Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt" trat 12. Oktober 2014 in Kraft und wurde bislang von 140 Staaten ratifiziert. Dadurch wurde ein völkerrechtlich verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen für die faire und gleiche Nutzung genetischer Ressourcen oder darauf bezogenem traditionellen Wissen.
Die Nichtbeachtung des Nagoya-Protokolls kann empfindliche juristische Folgen haben.
Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014 geregelt. Forschende, welche genetische Ressourcen bzw. darauf bezogenes traditionelles Wissen nutzen, sind verpflichtet das Nagoya-Protokoll und entsprechende Bestimmungen einzuhalten. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls.
Informationen und Dokumente zum Nagoya-Prozess
An der TUM School of Life Sciences werden Forschende bei den Fragen zum Nagoya-Protokoll umfassend beraten. Das startet beim (rechtzeitigen) gemeinsamen Klärungsprozess einer möglichen Betroffenheit für zukünftige Projekte. Sollte eine ABS (Access and Benefit Sharing) - Relevanz von Forschungsaktivitäten vorliegen, werden Sie beim weiteren Prozessablauf und vor allem bei der Dokumentation gemäß der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht unterstützt. Der Nagoya-Beauftragte ist hierfür die zentrale Anlaufstelle für Forscher am Campus Weihenstephan. Er arbeitet sowohl in Weihenstephan (Nagoya Board) als auch an zentraler Stelle (Nagoya-Task-Force, ZA5) eng mit allen Nagoya-Akteuren der TUM sowie den (inter-)nationalen Beratungsorganen zusammen.
Beim Aufbau einer Nagoya-relevanten Expertise geht es vor allem auch um schnelle und effiziente Handlungsfähigkeit, damit Forscher:innen der TUM Life Science School auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren können.
Die zentrale TUM-Infoseite zum Nagoya-Protokoll befindet sich im Dienstleistungskompass
Nagoya-Beauftragter
Andreas Printz
Lehrstuhl für Renaturierungsökologie
Tel. +49 8161 71 4147
nagoya(at)ls.tum.de
FAQs und Meldeformular
Im Wiki finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Vorgehen in Forschungsprojekten sowie ein Meldeformular zur eigenen Betroffenheit.
Auf dem German Nagoya Protocol HuB findet man umfangreiche Informationen und Dokumente zum Nagoya-Protokoll und zum Access and Benefit-Sharing (ABS), zusammen mit Fallbeispielen und Handlungsanweisungen.
Das ABS Clearing House (ABSCH) ist die offizielle Plattform für den Austausch von Informationen rund um die Access and Benefit Sharing - Vereinbarungen. Einschließlich einer Datenbank mit Übersichten zu beteiligten Ländern sowie den nationalen Akteuren sowie über ABS-Vereinbarungsdokumentationen.
DECLARE ist ein umfangreiches Infoportal der EU zum Nagoya-Protokoll, der Hintergründe und Umsetzung in der EU, einschließlich Studien, Berichte und Links zum Thema.